Akuthilfe

Das Unfassbare ist passiert, Ihr Kind ist gestorben oder unheilbar krank. Sie haben jedes Recht der Welt zu weinen, zu klagen oder auch schockiert zu sein. Seien Sie Sie selbst. Tun Sie das, was Ihnen Ihr Gefühl sagt und was Sie als gut und richtig für sich empfinden. Wir kennen diesen Moment und auch wenn wir jetzt nicht bei Ihnen sein können, möchten wir Ihnen ein wenig mit unserer Erfahrung zur Seite stehen.

Es werden schwierige Stunden auf Sie zukommen. Sie müssen das Geschehene zunächst einmal realisieren. Aber auch einige Entscheidungen müssen getroffen werden..

Das Wichtigste vorab

Einige Entscheidungen werden Sie nicht mehr rückgängig machen können. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und tun Sie das, was Sie jetzt für richtig erachten. Akzeptieren Sie später für sich, dass Sie diese Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen haben. 

Andere Fragen, die bald an Sie gestellt werden, lassen sich jedoch auch aufheben oder abändern. Nehmen Sie sich auch hier das Recht, diese Fragen einige Stunden aufzuschieben oder zu revidieren. Es geht ganz allein um Sie. 

Folgende Fragen können auf Sie zukommen:

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Diese Frage können Sie in Ruhe für sich bearbeiten. Womit können Sie später besser leben? Was heißt das für Ihr weiteres Leben? Und für viele Paare die wichtigste Frage: Was heißt das für Ihr Baby und wie sehr muss es leiden?

Es gibt keine schnelle oder richtige Antwort und auch nichts, was man empfehlen kann. Horchen Sie in sich hinein, entscheiden Sie gemeinsam.

Der erste Gedanke ist häufig. Ich möchte, dass es aufhört und jemand es beendet. Der Kaiserschnitt erscheint als die Erlösung. Ein kurzer Schlaf und alles ist vorbei. Viele Hebammen werden Ihnen jetzt jedoch zu einer spontanen Geburt raten und auch die Erfahrung zeigt, dass eine Spontangeburt häufig die bessere Lösung ist. Doch warum?

  • Sie realisieren besser, was Geschehen ist.

  • Nach einem Kaiserschnitt herrscht bei Müttern oft das Gefühl vor, Ihr Kind sei gestohlen worden.

  • Sie können Ihr Kind bewusster gehen lassen.

  • Sie stehen es gemeinsam als Paar durch.

  • Sie können wesentlich früher zurück nach Hause.

  • Sie haben keine sichtbare Narbe, die viele Frauen bei einer Folgeschwangerschaft als störend empfinden.

Der Zeitpunkt, an dem Ihr Kind geboren wird, ist von wesentlicher Bedeutung für Ihre Pflichten und Rechte. Hier ein kurzer Überblick. Detaillierte Informationen finden Sie unter Bescheid wissen. 

 

Fehlgeburt
  • Unter 500 g oder vor der 24. SSW

  • Das Kind hat bei Geburt keine Lebenszeichen gezeigt

Sie haben ein Recht auf Hebammenhilfe und Eintragung ins Familienregister, aber kein Recht auf Mutterschutz, Mutterschaftsgeld oder Kindergeld. Sie können Ihr Kind segnen lassen. Es ist keine Bestattung vorgeschrieben.

 

Totgeburt
  • Über 500 g oder nach der 24. SSW

  • Das Kind hat bei Geburt keine Lebenszeichen gezeigt

Sie haben ein Recht auf Hebammenhilfe und Eintragung ins Familienregister sowie Mutterschutz und  Mutterschaftsgeld (kein Kindergeld).

Sie können Ihr Kind segnen lassen. Ihr Baby muss bestattet werden.

 

Ihr Kind hat gelebt

Sie haben ein Recht auf Hebammenhilfe und Eintragung ins Familienregister. Sie erhalten Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und außerdem Kindergeld für den Monat, in dem das Kind gelebt hat. 

Sie können Ihr Kind taufen lassen, solange es lebt. Anschließend ist eine Segnung möglich. Ihr Baby muss bestattet werden.

 

Bei einer Todgeburt gibt es rein rechtlich und medizinisch oft viele Möglichkeiten, um sich von Ihrem Kind zu verabschieden.

  • Sie können Ihr Baby in Ihrem Zimmer haben
  • Sie können es waschen und anziehen
  • Sie können es halten 
  • Sie können gemeinsame Fotos machen (z.B. auch mit einem Fotografen von Dein Sternenkind)
  • Sie können Ihr Kind sogar mit nach Hause nehmen

Unser Tipp: Seien Sie mutig! Sie werden Ihr Kind schön finden und die Momente, die Sie erleben werden kostbar sein. Viele Eltern bereuen, dass sie nicht mehr Zeit hatten. 

Da gibt es aber auch die persönliche Belastungsgrenze, die Frage: Was kann ich mir zumuten, was kann ich ertragen? Das können nur Sie entscheiden.

Was bleibt an greifbaren Erinnerungen an Ihr Kind? Schaffen Sie Beweise für sich und Ihre Umwelt, dass dieses Kind da war. In Ihrem Herzen wird es immer sein, aber so auch für alle sichtbar. Beispiele können sein:

  • Fotos von Ihrem Kind und Fotos gemeinsam mit Ihrem Kind (Siehe auch Sternenkinderfotografen)
  • Fußabdrücke
  • Eine Haarlocke

Geben Sie Ihrem Kind einen Namen – als Zeichen das es da war und auch, um leichter über Ihr Sternchen reden zu können. 

Gerade bei einer Fehlgeburt ist das Geschlecht auch häufig nicht klar. Wählen Sie dann einen neutralen Namen, der für beide geht oder einen Namen, der eine besondere Bedeutung hat. 

 

Download Vornamen mit Bedeutung

Manchmal ist die Todesursache klar. Manchmal jedoch geht ein Kind ohne erkennbaren Grund. Die Plazenta wird in diesem Fall auf jeden Fall untersucht. Die Ärzte fragen Sie aber auch nach einer Obduktion des Kindes. 

Es gibt Pro und Contra. Was heißt eine Obduktion für Sie? Wollen Sie das? Wie groß ist die Chance auf Klarheit? Brauchen Sie eine Antwort, vielleicht auch für eine spätere Schwangerschaft (wir wissen, das können Sie sich jetzt noch nicht vorstellen)?

Wieder gibt es keinen Rat, aber einige Stunden Zeit zum Nachdenken. Hören Sie auf Ihr Gefühl.

Ab einer Todgeburt wird Ihr Kind in das Familienregister eingetragen. Lassen Sie sich Zeit. Oder noch besser: vielleicht kann das jemand anderes (i.d.R. ein Bestatter) für Sie übernehmen.

Diese Frage erwartet Sie unter Umständen schon im Krankenhaus. Informieren Sie sich, welche Möglichkeiten angeboten werden. Eine kurze Übersicht finden Sie unter Bestattungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten je nach Ihren Wünschen, Ihrem Glauben und Ihren finanziellen Möglichkeiten.