Bestattungsmöglichkeiten

Die Frage nach der Bestattung Fehl- und Totgeborener ist in Deutschland juristisch nicht so leicht zu beantworten, da das Bestattungsrecht in Deutschland Sache der Bundesländer ist. Zentral ist dabei die Frage nach dem Bestattungsrecht und der Bestattungspflicht. Dabei unterscheiden sich die Gesetzesvorgaben der einzelnen Bundesländer erheblich.

Folgende Tabelle zeigt auf, wie die Rechtslage in Rheinland-Pfalz ist:

Bestattungrecht für Tot- / Fehlgeburten

Bestattungspflicht für Tot- / Fehlgeburten

Bestattungrecht für Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen

Bestattungspflicht für Kliniken bei nicht wahrgenommenen elterlichem Bestattungsrecht

Hinweispflicht auf Bestattungsmöglichkeit gegenüber zumindest einem Elternteil

ja

ab einem Gewicht von 500 Gramm

ja (individuelle Bestattung nur mit Einwilligung der Mutter)

ja

ja, außer bei Schwangerschaftsabbrüchen

Fundstelle im Gesetz: § 8 BestG RP (Downloadlink)

(Quelle: www.aeternitas.de 20.08.2019)

Rheinland-Pfalz sieht die Bestattungspflicht ab 500 Gramm Geburtsgewicht vor. Zudem muss jedes lebend geborene Kind, unabhängig vom Gewicht, bestattet werden. Keine elterliche Bestattungspflicht gilt für tot geborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht.

Wenn ein Kind bestattungspflichtig ist, bedeutet dies, dass die Eltern die Bestattung beauftragen und bezahlen müssen.

 Die Bestattungsmöglichkeiten, Kosten, Liege- und Ruhezeiten sind auf jedem Friedhof im Kreis Altenkirchen unterschiedlich. Sternenkinderwiesen (Gemeinschaftsgrabanlagen) gibt es im Kreis Altenkirchen bis dato nur in der Verbandsgemeinde Hamm-Sieg auf dem Friedhof der Ortgemeinde Bitzen.

Die Geburtskliniken in Rheinland-Pfalz haben eine Bestattungspflicht, wenn die Eltern ihr Bestattungsrecht nicht wahrnehmen. Deshalb finden in der Regel Sammelbestattungen für Fehl- und Totgeborene statt. Ebenso sollten laut Gesetz die Eltern auf die Bestattungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Ihr Sternenkind bestattet wird, hören Sie bitte in der Klinik nach! Neben Ärzten und Hebammen können Sie auch die Klinikseelsorge diesbezüglich ansprechen.

Kostenlose Sammelbestattungen

Kostenlose Sammelbestattungen für Fehl- und Totgeborene im DRK- Klinikum Hachenburg und Kirchen werden in Zusammenarbeit mit dem DRK Krankenhaus Neuwied auf dem Sternenkinderfeld des Stadtfriedhofes in Neuwied angeboten.
Ansprechpartner für die Sammelbestattungstermine und den einmal jährlich im Frühjahr im stattfindenden Gedenkgottesdienst ist im DRK-Klinikum Hachenburg Frau Renate Weigand-Schäfer 02662 855417 und im DRK-Klinikum Kirchen Frau Heike Ebach 02741-6822373.

Individuelle Bestattung

  • Bestattungspflichtige sowie Nichtbestattungspflichtige Sternenkinder können je nach Friedhofsordnung in Familiengräbern beigesetzt werden oder in ein Kindergrab.
  • Neben den Friedhofsverwaltungen der Verbands- und Ortgemeinden empfehlen wir Ihnen auch einen Bestatter aus Ihrer Region anzusprechen. Diese sind über die örtlichen Bestattungsmöglichkeiten meist sehr gut informiert und erledigen den Kontakt zu den Friedhofsverwaltungen sowie weitere Behördengänge für Sie.
  • Ein Gräberfeld für Sternenkinder gibt es in der Ortgemeinde Bitzen (Verbandsgemeinde Hamm/Sieg). Die Bestattung kann erfolgen als Urneneinzel- oder Sarggrabstätte ohne Grabplatte. Ansprechpartner ist Ortsbürgermeister Armin Weigel 02682 8328.
  • Für Kinder, deren Eltern in der Verbandsgemeinde Hachenburg wohnen, oder die in Hachenburg als Sternenkind geboren wurden, gibt es eine kostenlose Grabstelle am Sternenbaum im Andachtswald (Urnenbestattung!). Es fallen keine Gebühren für die Liege-/ Ruhezeit, sowie für die Beisetzung der Urne von Seiten der Friedhofsverwaltung an. Ansprechpartner Herr Kuschmirtz 02662 801-193.

Bestattungen auf dem Sternenkinderfeld in Altenkirchen

  • Für die anonyme Urnenbeisetzung von Tot – / Fehlgeburten ist auf dem Waldfriedhof, Hochstraße in 57610 Altenkirchen ein besonderes Grabfeld im Bereich des „Butschbach-Engels“ angelegt.

Ansprechpartner der Friedhofsämter

Im folgendem nennen wir Ihnen die Ansprechpartner der Friedhofsämter der Verbandsgemeinden, diese geben Ihnen gerne Auskunft und stellen den Kontakt zu den Trägern der örtlichen Friedhöfe her:

  • Verbandsgemeinde Altenkirchen: Frau Herbeck 02681 85-305
  • Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebharsdshain: Herr Zimmermann 02741 291- 413
  • Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf: Frau Hombach und Frau Daub 02743 929-128
  • Verbandsgemeinde Hamm: Frau Betz 02682 9522 52 oder Frau Halft 02682 9522 55
  • Verbandsgemeinde Flammersfeld: Frau Schug 02685 809- 151
  • Verbandsgemeinde Kirchen: Herr Weth 02741 688 419
  • Verbandsgemeinde Wissen: Herr Wagner 02742 9391 60

Die Kostenübernahme der Bestattung von Fehlgeborenen und Totgeborenen kann bei entsprechender Voraussetzung vom Sozialamt übernommen werden. Informationen sowie die Anträge dazu erhalten Sie in der Kreisverwaltung Altenkirchen bei Herrn Ralph Hörster 02681 81 2413 ralph.hoerster@kreis-ak.de.

Kosten für den Bestatter:
Die Kosten für den Bestatter sind sehr unterschiedlich. Nach unserer Erfahrung und laut Auskunft mehrerer Bestattungsunternehmen arbeiten die Bestatter im Falle einer Sternenkinderbestattung oft zum Selbstkostenpreis, um eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Eltern so gering wie möglich zu halten. Es fallen zum Teil die Kosten für einen Sarg und bei weiteren Fahrtstrecken (Überführungen) die Spritkosten an. Je nach Größe des Kindes und damit verbundener Sarggröße liegen die Kosten bei 50-500 Euro.